Service
Ankauf von Fahrzeugen
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Export-Abwicklung
Wir erledigen alle Exportformalitäten:
- Ausfuhrerklärungen
- Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1)
- Zollkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
Altfahrzeugverwertung
Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß der neuen Altautoverordnung vom 01.04.1998. Wir nehmen Altautos an und entsorgen fach- und umweltgerecht mit modernster Technik.
Altautoverordnung: Gemäß der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind Betreiber von Verwertungsbetrieben verpflichtet, die Überlassung eines Altautos unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Der Verwertungsnachweis ist zum Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird, der Zulassungsstelle vorzulegen. Zur Vorlage verpflichtet ist der Fahrzeughalter/-eigentümer oder die Annahmestelle bzw. der Verwertungsbetrieb, wenn diese sich dazu gegenüber dem Halter/Eigentümer schriftlich verpflichtet haben.
Reparaturwerkstatt
- Bosch-Diagnose
- Abgasuntersuchung
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- Bremsen-Service
- Motorinstandsetzung
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- Klima-Service